In Ergänzung zur gesetzlichen Gewährleistung gem. HGB §377 gewährt die heyer medical AG eine Garantie von 12 Monaten beim Kauf eines neuen Gerätes aus der heyer-Produktpalette. Die Garantiezeit beginnt mit dem Rechnungsdatum und unterliegt folgenden Bedingungen:
1. Innerhalb der Garantiezeit beheben wir unentgeltlich alle Schäden oder Mängel am Gerät, die nachweislich auf einen Fabrikations- oder Materialfehler zurückzuführen sind. Die Garantie erstreckt sich nicht auf leicht zerbrechliche Teile, wie z.B. Glas oder Verbrauchs- und Verschleißteile.
2. Die Garantieleistungen können nur gegen Vorlage eines Lieferbeleges (Lieferschein oder Rechnung) in Anspruch genommen werden, die Art und Weise der Schadensbehebung (Reparatur oder Austausch) liegt im Ermessen der heyer medical AG. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist, noch wird eine neue Garantie in Lauf gesetzt. Für eingebaute Ersatzteile läuft keine selbständige Garantiefrist
3. Von der Garantie ausgeschlossen sind: Schäden, die auf unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler, mechanische Beanspruchung oder Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung zurückzuführen sind sowie Schäden, die durch höhere Gewalt oder durch außergewöhnliche Umweltbedingungen entstanden sind.
4. Ansprüche auf unsere Garantieleistungen können nur geltend gemacht werden, wenn nachweislich sämtliche für das Gerät vorgeschriebenen Service- und Wartungsarbeiten durch autorisiertes Personal durchgeführt wurden.
5. Die Garantie schließt sämtliche Fehler ein, die aufgrund technischer Defekte von Einzelteilen eine einwandfreie Funktion des Gerätes beeinträchtigen. Die Garantieverpflichtung kann nur von uns anerkannt werden, wenn das Gerät ordnungsgemäß seinem Verwendungszweck entsprechend benutzt wurde und keine Reparaturversuche vom Kunden selbst oder von Dritten vorgenommen wurden. Der Garantieanspruch erstreckt sich nicht auf Fehler, die auf mechanische Beschädigungen zurückzuführen sind oder wenn das Gerät mit Ergänzungszubehör fremder Herkunft betrieben wird.
6. Der Garantieanspruch erlischt auch, wenn Eingriffe, Änderungen oder Reparaturen an dem Gerät von Personen vorgenommen werden, die hierzu nicht ermächtigt sind.
7. Der Garantieanspruch besteht nur gegenüber Kunden der heyer medical AG, sie kann nicht auf Dritte übertragen werden.
8. Das beanstandete Gerät ist komplett fracht- bzw. portofrei unserem Werk zurückzusenden. Bei Anforderung unseres Kundendienstes sind die Kosten für Hin- und Rückfahrt von dem Kunden zu tragen. Nach erfolgter Reparatur senden wir das Gerät unfrei zurück. Kann heyer medical AG den Sachverhalt einer vorliegenden Garantieleistung bestätigen, werden dem Kunden die Kosten für Anfahrt und/oder Transport des Gerätes rückerstattet. Reparaturanteile, die nicht unter den Garantieanspruch fallen, werden von uns berechnet. Die Einsendung des Gerätes an uns gilt immer dann als vollständiger Auftrag zur Behebung sämtlicher Schäden, bzw. Ersatz fehlender Teile, wenn der Kunde nicht ausdrücklich Teilleistungen ausschließt. Weitergehende Ansprüche auf Wandlung oder Minderung und Ersatz von Schäden irgendwelcher Art insbesondere auch von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen.
Stand: 31.08.2016 / rev. 3.10